Ablauf für eine Besichtigung

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Standort
Bei Auftragserteilung teilen Sie uns den Standort mit, wo und wann ihr Fahrzeug zu besichtigen ist.
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Besichtigung
Wir besichtigen vor Ort und können so die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen. Denn es ist ja zu klären, ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher oder muss der Schadensbereich freigelegt werden? Hat z.B ein Anstoß auf die Achsen/Radführungsteile stattgefunden und das Fahrzeug muss vermessen werden? Ist es durch den Schaden zu Leckagen gekommen und eine weitere Nutzung würde zu größeren Schäden führen?
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Prüfung
Wir prüfen! Das sind Fakten und Fragen, die kein Laie bewerten oder beantworten kann.
Im Rahmen der Beweissicherung kümmern wir uns um die Aufnahme aller schadenrelevanten Fakten und fertigen Fotos zur Dokumentation, sodass diese auch zu einer späteren Überprüfung herangezogen werden können.
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Schadenabwicklung
Im Rahmen der Schadenabwicklung kalkulieren wir unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben die Schadenhöhe, den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturdauer, die Nutzungsentschädigung, den Restwert, den merkantilen Minderwert sowie die Wiederbeschaffungsdauer und den Wiederbeschaffungsaufwand.
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Zusätzliche Daten
Weitere Fragen, die aufkommen: Ist eine Reparaturwürdigkeit gegeben? Welche Stundenverrechnunssätze kommen bei einer fiktiven Abrechnung zum tragen? Liegt ein Totalschaden vor? Liegt die Schadenshöhe im Bereich der sogenannten Opfergrenze (130% Regelung)? All dieses gilt es zu berücksichtigen.
Informationen zum Unfallort: Liegt der Unfallort in Deutschland oder in einem anderen Land? Dabei handelt es sich um rechtliche Grundsätze in Bezug auf die Kostenübernahme.
Nach deutschem Recht und in vielen anderen Staaten werden die Sachverständigenkosten in einem unverschuldeten Schadensfall von der gegnerischen Versicherung übernommen. Es gilt immer das Landesrecht, in dem es zum Unfall gekommen ist. Wir klären es für Sie und ermitteln bei Vorlage des gegnerischen Kennzeichens und des Schadentages die anzusprechende Versicherung.
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Entscheidung
Nach Vorlage dieser Daten entscheidet sich im Rahmen der Schadensminderungspflicht, ob eine Notwendigkeit für die Erstellung eines Gutachtens vorliegt oder ein mit einer Fotodokumentation erweiterter Kostenvoranschlag ausreicht. Auch diese Fakten und Fragen kann kein Laie bewerten oder beantworten. Selbst Werkstätten können nicht alle Punkte abarbeiten und Ihre Interessen wahren.

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Sachverständigenbüro VM
Annastraße 9
46509 Xanten
Fax: 02804 18 26 41
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